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Doris Fraccalvieri - Urteils-NewsEnergiedienstleister setzen für den B2B-Bereich auf persönliche BeratungGeschäftskunden haben für Energiedienstleistungen die Wahl aus einer Fülle von Produkten und Produktgruppen. Die Anbieter setzen auf ihre kompetente telefonische Kundenbetreuung. Esslingen am Neckar, 22. Februar 2017 – Der Markt von Energiedienstleistungen für Geschäftskunden ist gekennzeichnet durch eine breite Palette unterschiedlicher » ganzen Artikel lesenCreative Week presented by ADC & ZHDK, ADC Jurierung, Award-Night & Gala | 27.3. - 1.4.2017Der ADC Switzerland führt mit und in der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 27. März bis zum 1. April 2017 die Creative Week durch. Hochkarätige nationale und internationale Referenten wie Jessica Walsh, Mario Pricken, Paul Snowden, Domenico Blass oder » ganzen Artikel lesenNeues Logo – Was hat es mit dem Internet zu tun?Geisenfeld (Bayern), 21. Februar 2017. Die TIP GmbH präsentiert das neue Logo. Das Internet ist eine Zeitenwende für die Gesellschaft. Das Internet bestimmt das Leben. Das Internet formt die Geschäftsvorgänge. Kann ein Familienunternehmen sich gegen das Internet stellen? Wir glauben ja! Es ist » ganzen Artikel lesenEndlich SEO einfach erklärt.Die SEO Agentur Zürich hat sich die Mühe gemacht alle wichtigen Fragen rund um Suchmaschinenoptimierung zu beantworten. Für viele Unternehmen rückt das Thema der Suchmaschinenoptimierung immer mehr in den Vordergrund. Egal ob im B2C oder B2B Bereich spielt die Auffindbarkeit eine » ganzen Artikel lesenNächster Event-Auftritt für die Mydisplays GmbHBurscheid, den 21. Februar 2017 Kurz vor der großen Premiere auf der diesjährigen EuroShop in Düsseldorf, legt die Mydisplays GmbH einen zusätzlichen Messe-Stopp im hohen Norden ein. In der Messe Hamburg entert das junge Unternehmen am 2. und 3. März erneut » ganzen Artikel lesenWas Sie mit Bitcoin Network Marketing erreichen könnenNachfolgend erfahren Sie, wie Sie auf effektive Weise mit dem Bitcoin Network Marketing Bitcoins verdienen und anschließend in Geld umwandeln können ------------------------------ Mit dem Bitcoin Network Marketing von bitcoinstep.com (http://eweb.at/pm/bitcoins) erhalten Sie ein nützliches Tool, um Bitcoins zu verdienen. Als Bitcoins bezeichnet man » ganzen Artikel lesenPersönlichkeit ist Trumpf – Auftrags-Booster MesseauftrittEs ist verlockend, im Internet ein Unternehmen aufzusetzen und Marketing und Vertrieb komplett über virtuelle Kanäle zu betreiben. Doch auf, wenn das World Wide Web quasi in jeder Sekunde unseres Lebens präsent ist, so hat eines seine unersetzliche Durchschlagskraft nicht » ganzen Artikel lesenShoppingcenter in der DefensiveSchweiz: Schock - die fünf grössten Onlinehändler schlagen die fünf grössten Shoppingcenter (Glattzentrum, Balexert, Tivoli, Sihlcity, Shoppyland) locker! Auch wenn das Beratungsunternehmen Carpathia (blog.carpathia.com) als Urheberin der Studie die Onlinehandelszahlen von 2016 (2,313 Milliarden Franken) mit jenen der Einkaufszentren im » ganzen Artikel lesenDAPR pro-Seminare im März und AprilDüsseldorf, 20. Februar 2017. Corporate Publishing, Bewegtbild-Konzeption und Corporate Argumentation – das sind die Themen der DAPR pro-Seminare im März und April 2017. Die Deutsche Akademie für Public Relations (DAPR) bietet die zweitägigen Fachseminare in diesem Jahr erstmals im Seminarzentrum » ganzen Artikel lesenErdogans Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesenErdogans Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen Die Causa Böhmermann hat international hohe Wellen geschlagen. Jüngste Verwicklungen betrafen auch den Springer CEO Mathias Döpfner, der in einem offenen Brief für den Satiriker Jan Böhmermann Partei ergriffen hat und dessen Schmähgedicht als "gelungen" bezeichnete. Der türkische Staatspräsident hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt, die nun vom LG Köln zurückgewiesen wurde. In dem Rechtsstreit zwischen dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan und dem Springer-Chef Döpfner hatte das Landgericht Köln über einen Antrag auf Unterlassung der Äußerungen von Döpfner zu entscheiden, die der Vorstandsvorsitzende des Springer-Verlags in der Zeitung Die Welt gemacht hatte. Döpfner habe nach Ansicht von Erdogan Aussagen getätigt, die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Zudem würden die möglicherweise rechtswidrigen Aussagen des Satirikers Jan Böhmermann in unzulässiger Weise verbreitet. Das LG Köln hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Springer-CEO Döpfner nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zurückgewiesen. Ihre Entscheidung begründeten die Richter des Landgerichts Köln mit dem grundrechtlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung. Bei der Abwägung zwischen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des türkischen Staatspräsidenten Erdogan und dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sei die Äußerung Mathias Döpfners zulässig. Die getätigten Äußerungen, so folgern die zuständigen Richter des Landgerichts Köln, seien als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung innerhalb der Debatte um Böhmermanns Schmähgedicht anzusehen. Den Einwand von Staatspräsident Erdogan, die Aussage Döpfners würden die Äußerungen Böhmermanns in unzulässiger Weise verbreiten, wies das Landgericht zurück. Zum einen haben Springer-CEO Mathias Döpfner die getätigten Aussagen eindeutig Jan Böhmermann zugerechnet, zum anderen liege "allein in der Bezugnahme auf die nicht wörtlich wiedergegebenen Drittäußerungen und dem damit verbundenen ausdrücklichen Zu-Eigen-Machen keine Verbreitung dieser Äußerungen" vor. Zu den Hintergründen: Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann hat am 31. März 2016 in der Fernsehsendung Neo Magazin Royale ein Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan vorgetragen. Die Inhalte dieses Gedichts seien eine Reaktion auf die Inhalte eines satirischen Liedes der ARD-Sendung extra 3 und sollen aufzeigen, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehe. Nach Veröffentlichung des Gedichts hatten sowohl Staatspräsident Erdogan als auch die türkische Regierung Strafanzeige gegen Böhmermann erstattet, woraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitete. Zur Verteidigung der Satire- und Kunst-Freiheit hat Mathias Döpfner in einem Beitrag der Zeitung Welt am Sonntag öffentlich Partei für Böhmermann ergriffen und das Gedicht als "gelungen bezeichnet". Er habe "laut gelacht" und möchte sich "vorsichtshalber allen Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie in jeder juristischen Form zu eigen machen." Die Entscheidung des Landgerichts Köln ist indes nicht rechtskräftig. Der rechtsanwaltliche Vertreter Erdogans kündigte bereits die sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln an. » ganzen Artikel lesen
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