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Doris Fraccalvieri - Urteils-NewsDie Chancen von Arbeitnehmern über 50Trier/ Morbach, 17.03.2014. Der ehemalige Monteur Günter Bonenberger zeigt , wie hoch das Risiko massiver wirtschaftlicher Probleme eines Arbeitnehmers 50+ in der derzeitigen Arbeitswelt tatsächlich ist. Was passiert, wenn man als hochspezialisierter Fachmann mit jahrelanger Berufserfahrung plötzlich arbeitsunfähig wird? Der Hintergrund: Günter » ganzen Artikel lesenGarment Printing druckt T-Shirts für Dave Davies, Gitarrist der Kinks, für sein großes Comeback in LondonEhemaliger Lead Gitarrist und Sänger der Kinks, Dave Davies, ist die neueste Musiklegende im Kundenstamm von Garment Printing. Der Spezialist im T-Shirt Druck produziert Merchandise im Siebdruckverfahren für Davies’ erstes Konzert in Großbritannien seit 13 Jahren. Garment Printing ist stolz, » ganzen Artikel lesenMit Auszeichnung: XL Video erneut im Großeinsatz auf Automesse in GenfBei der diesjährigen 84. Ausgabe des Automobil-Salons sind vom 6. bis zum 16. März rund 670.000 Besucher in das Genfer Palexpo gekommen. Wirksame Unterstützung für einen großen Teil der Aussteller bei ihren Präsentationen leistete auch in dem Jahr wieder die » ganzen Artikel lesenStorytelling Marketing als Management MethodeDie Erklärvideoagentur textzeichnerin hat eine Neuauflage ihres White Papers zum Storytelling Marketing herausgegeben. Dieses beschäftigt sich mit den Besonderheiten der aktuell sehr gefragten Marketingmethode, gibt Einblicke, wie selbst b2b-Unternehmen sie in der Praxis einsetzen und versorgt die Leser mit Tipps » ganzen Artikel lesenBGH: SchwarzarbeitBundesgerichtshof entscheidet: Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit. Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage entschieden, ob Mängelansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn Werkleistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Auf Bitte der Klägerin hatte der Beklagte eine Auffahrt des Grundstücks der Klägerin neu gepflastert. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war hierbei ein Werklohn von 1.800 € vereinbart worden, der in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Das Landgericht hat den Beklagten, der sich trotz Aufforderung und Fristsetzung weigerte, Mängel zu beseitigen, u.a. zur Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 6.096 € verurteilt, da das Pflaster nicht die notwendige Festigkeit aufweise. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hatte erstmals einen Fall zu beurteilen, auf den die Vorschriften des seit dem 1. August 2004 geltenden Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, SchwarzArbG) Anwendung finden. Er hat entschieden, dass der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB* nichtig sei. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG** enthalte das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dabei vorgesehen sei, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Das Verbot führe jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. So lag der Fall hier. Der beklagte Unternehmer hat gegen seine steuerliche Pflicht aus § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG in der Fassung vom 13. Dezember 2006*** verstoßen, weil er nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung ausgestellt hat. Er hat außerdem eine Steuerhinterziehung begangen, weil er die Umsatzsteuer nicht abgeführt hat. Die Klägerin ersparte auf diese Weise einen Teil des Werklohns in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer. Die Nichtigkeit des Werkvertrages führt dazu, dass dem Besteller hieraus grundsätzlich keine Mängelansprüche zustehen können. Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13 LG Kiel – Urteil vom 16. September 2011 – 9 O 60/11 OLG Schleswig – Urteil vom 21. Dezember 2012 – 1 U 105/11 Karlsruhe, den 1. August 2013 *§ 134 BGB Gesetzliches Verbot Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. **§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. ***§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Karlsruhe, den 1. August 2013 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501 » ganzen Artikel lesenAuthentisches Marketing(Kerstin Bischoff, Dr. Anke Schmietainski) Die Menschen sind übersättigt vom Überangebot an Werbung, dem Überfluss an Informationen. Menschen entziehen sich der Werbung und Werbung wird immer aufdringlicher, bunter und kommt doch immer weniger an. Beim Thema Praxismarketing ist es daher wichtig, » ganzen Artikel lesenTILL.DE - Frischer Webauftritt für Fitnesstudio aus BraunschweigBraunschweig, 10.04.2014 - TILL.DE, eine der ersten Internetagenturen, die sich mit dem Qualitätssiegel “Google Partner” auszeichnen dürfen, steht für die professionelle Umsetzung individueller Webprojekte. Bereits seit über 18 Jahren setzt die Internetagentur aus Braunschweig ihr Know-How erfolgreich in den Bereichen » ganzen Artikel lesenEnabler für erfolgreiches KundenmanagementErfolgsfaktoren für Ihr Unternehmen Die Erfahrung aus unseren täglichen Projekten im Kundenmanagement zeigt, dass eine Implementierung unterstützender Prozesse - so genannter Enabler (frei übersetzt "Befähiger") - Ihre CRM-Prozesse verkürzt, spitzere und gezieltere Kundenansprachen ermöglicht und einen höheren Return on Marketing » ganzen Artikel lesenOLYMP macht Station in ChinaDie Automobilbranche in China boomt – mittlerweile zählt der dortige Markt zu den absatzstärksten weltweit. So wurde beispielsweise in 2013 eine Wachstumsrate von rund 16 Prozent im Vergleich zu 2012 erzielt und für dieses Jahr wird insgesamt ein weiterer Anstieg » ganzen Artikel lesenAgentur Junges Blut® begleitet Wahlkampf des neuen Ingolstädter Oberbürgermeisters bis zur absoluten MehrheitDie Kommunikations-Agentur Junges Blut® hat den Wahlkampf des neuen Ingolstädter Oberbürgermeisters Dr. Christian Lösel bis zur absoluten Mehrheit begleitet. Das erste Projekt der Agentur im Bereich Politische Kommunikation ist damit erfolgreich abgeschlossen. Als alle Stimmen der Bürgermeisterwahl 2014 ausgezählt waren, stand » ganzen Artikel lesen
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